Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.
Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie der Evakuierung vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Alle Schulungen werden als "Inhouse-Schulung" direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Mathias Honigmann
Honigmann-Brandschutz
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