Für den Brandschutz in Betrieben sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich. Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person die dem Unternehmer bei brandschutzrelevanten Themen zur Seite steht.
Die Qualifizierung erfolgt nach der vfdb Richtlinie 12-09/01 oder dem Modell der CFPA Europe.
Je nach Unternehmensgröße ist es effizienter und wirtschaftlicher, diese Aufgabe externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.
Wir übernehmen für Sie die Funktion des Brandschutzbeauftragten. Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.
Mathias Honigmann
Honigmann-Brandschutz
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