Man kann von den Flucht- und Rettungsplan der besonderen Art sprechen.
Für den Aufbau des Hotelzimmer - Plan gilt erstmals die DIN ISO 23601 in Verbindung mit der DIN ISO 7010.
Die Muster Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) §12 Absatz 2 verdeutlicht, dass in jedem Beherbergungsraum an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen sind. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein. Von jedem Zimmer aus, muss der Ausgang ins Freie abgebildet sein.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Gästehinweise in Form von Flucht- und Rettungsplänen auf den Zimmern anzubringen. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Gäste im Gefahrenfall das Haus schnell und ungehindert verlassen können.
Mathias Honigmann
Honigmann-Brandschutz
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